Die automatische Räumung von Grundstücken wurde wegen des Coronavirus (COVID-19) im März 2020 bis auf weiteres pausiert. Nun gab Square Enix in einer offiziellen Ankündigung bekannt, die automatische Räumung mit der Veröffentlichung von Patch 5.4 wieder zu aktivieren.
Patch 5.4 ist für Dezember 2020 geplant. Das genaue Datum dürften wir im nächsten Live Letter erfahren.
Wie funktioniert die automatische Räumung von Grundstücken
Spieler, die ihr Haus seid mehr als 30 Tagen nicht betreten haben, können im Timer-Menü einsehen, wie viele Tage sie haben, bis ihr Grundstück geräumt wird. Dieser Status verschwindet, sobald das Haus betreten wurde.
Der Zähler wird, sobald Patch 5.4 zum Download bereit steht, genau an der Stelle fortgesetzt, an der er war, als er augesetzt wurde.
Die Gesamtzeit vom letzten Betreten des Grundstücks bis zur Räumung beträgt 45 Tage.
Wenn ihr euer Haus in der Zeit, als die automatische Räumung ausgesetzt war, betreten habt:
Der Zähler wird für Häuser von Freien Gesellschaften zurückgesetzt, dessen Meister oder Mitglieder dieses mindestens einmal betreten haben, sowie private Häuser, dessen Besitzer dieses mindestens einmal betreten hat.
Wenn ihr euer Haus in der Zeit, als die automatische Räumung ausgesetzt war, nicht betreten habt:
Der Zähler für die automatische Räumung wird von dem Stand aus fortgesetzt, an dem er sich am Freitag, 26. März 2020 um 4:10 Uhr (MEZ) befand.
Bitte seid euch bewusst, dass der Zähler umgehend fortgesetzt wird, sobald die Daten des Patches während der Wartungsarbeiten zu Patch 5.4 zum Herunterladen verfügbar gemacht werden. Daher besteht die Möglichkeit, dass der Zähler in bestimmten Fällen noch während der Wartungsarbeiten ausläuft. Eine Benachrichtigung via E-Mail wird an all jene Spieler versendet, deren Grundstücke innerhalb von 10 Tagen vor den geplanten Wartungsarbeiten zur automatischen Räumung vorbereitet werden. Diesen Spielern wird dringend empfolen, sich vor den Wartungsarbeiten zu Patch 5.4 einzuloggen und ihr Haus zu betreten.
* Die E-Mail-Benachrichtigungen werden an die registrierten E-Mail-Adressen aller Meister und Mitgliedern einer Freien Gesellschaft versendet, die ein Grundstück besitzen, sowie an Besitzer von Privatgrundstücken.